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Produkte zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Was ist die Deckungssumme einer Versicherung und wie wirkt sie sich auf die Absicherung im Schadensfall aus?

    Die Deckungssumme einer Versicherung ist der maximale Betrag, den die Versicherung im Schadensfall erstattet. Eine höhere Deckungssumme bietet eine bessere Absicherung, da sie größere Schäden abdeckt. Es ist wichtig, die Deckungssumme entsprechend der individuellen Risiken und Bedürfnisse zu wählen.

  • Wann meldet Arbeitgeber Arbeitnehmer Versicherung?

    Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden, bevor diese ihre Arbeit aufnehmen. Dies geschieht in der Regel vor dem ersten Arbeitstag. Die genauen Fristen können je nach Land und Versicherungsträger variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Anmeldung rechtzeitig vornehmen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer von Anfang an versichert sind. Bei Fragen zur Anmeldung können sich Arbeitgeber an die zuständige Versicherungsstelle oder Behörde wenden.

  • Hat Arbeitgeber Recht auf Diagnose?

    Hat der Arbeitgeber das Recht, die genaue Diagnose einer Krankheit oder eines Gesundheitszustands eines Mitarbeiters zu kennen? Diese Frage wirft ethische und rechtliche Bedenken auf, da die Offenlegung von medizinischen Informationen die Privatsphäre des Mitarbeiters verletzen könnte. In vielen Ländern gibt es Gesetze, die den Arbeitgebern den Zugriff auf solche sensiblen Informationen verbieten, es sei denn, der Mitarbeiter stimmt ausdrücklich zu. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die Grenzen respektieren und nur die Informationen erhalten, die für die Erfüllung ihrer Pflichten und die Sicherheit am Arbeitsplatz relevant sind. Letztendlich sollte die Gesundheit und Privatsphäre der Mitarbeiter immer respektiert werden.

  • Hat Arbeitgeber Recht auf Geburtsurkunde?

    Arbeitgeber haben in der Regel kein Recht auf die Vorlage einer Geburtsurkunde von ihren Mitarbeitern. Die Geburtsurkunde ist ein sensibles Dokument, das persönliche Informationen enthält und normalerweise nicht für berufliche Zwecke benötigt wird. Arbeitgeber sollten sich auf die relevanten Arbeitsdokumente konzentrieren, die für die Einstellung und Beschäftigung eines Mitarbeiters erforderlich sind. Wenn ein Arbeitgeber jedoch aus rechtlichen oder behördlichen Gründen die Vorlage einer Geburtsurkunde verlangt, sollte dies klar kommuniziert und nachvollziehbar sein. In solchen Fällen ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Anforderung rechtmäßig ist.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Rechte und soziale Absicherung pflegender Angehöriger. Ansprüche und Leistungen kennen und durchsetzen.
    Rechte und soziale Absicherung pflegender Angehöriger. Ansprüche und Leistungen kennen und durchsetzen.

    Vielfach gehen Angehörige bei der Pflege an ihre Grenzen und darüber hinaus. Obwohl es zwischenzeitlich viele unterstützende Leistungen gibt, werden diese von den Pflegenden oft nicht wahrgenommen. Dieser Ratgeber erklärt zustehende Leistungen und wie diese am besten in Anspruch genommen werden: Auskunftsrechte, dauerhafte Pflegeberatung, kostenlose Pflegekurse, finanzielle Hilfe in Akutsituationen durch Pflegeunterstützungsgeld, Freistellung vom Beruf, Pflegezeit und Familienpflegezeit, Auszeit von der Pflege mit Hilfe von Verhinderungs-, Kurzzeitpflege, Alltagsunterstützung durch Entlastungsbetrag, Soziale Absicherung durch Unfall-, Renten-, Arbeitslosenversicherung.

    Preis: 14.95 € | Versand*: 6.95 €
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen
    Allgemeine Versicherungsbedingungen

    Allgemeine Versicherungsbedingungen , Zum Werk Der Band enthält die jeweils wichtigsten Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PK) aus den folgenden Bereichen: - Sachversicherung - Haftpflichtversicherung - Reiseversicherung - Rechtsschutzversicherung - Lebensversicherung - Krankenversicherung - Unfallversicherung. Vorteile auf einen Blick - die wichtigsten AVB in einer handlichen Ausgabe - sachkundige Einführung - Hinweise, wenn Gerichte Klauseln für unwirksam erklärt haben Zur Neuauflage Die Neuauflage präsentiert alle wichtigen Bedingungswerke auf aktuellem Stand. In der Vergangenheit sind viele Musterbedingungen nach Transparenzgesichtspunkten überarbeitet worden, etwa die Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012). Die Neuauflage berücksichtigt alle Änderungen und gibt die Texte authentisch wieder. Die aktualisierte Einführung berücksichtigt alle relevanten Änderungen. Neu aufgenommen sind Hinweise auf Gerichtsentscheidungen, die einzelne Klauseln für unwirksam erklärt haben. Zielgruppe Für Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler, Auszubildende, Richter, Rechtsanwälte, Verbände. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 7., neubearbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20150223, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Beck´sche Textausgaben##, Redaktion: Dörner, Heinrich, Auflage: 15007, Auflage/Ausgabe: 7., neubearbeitete Auflage, Keyword: Versicherung; Musterbedingungen; GDV; AGB; Versicherungsrecht, Fachschema: Versicherung - Versicherungskaufmann~Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Versicherung und Versicherungsmathematik, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XI, Seitenanzahl: 742, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 193, Breite: 128, Höhe: 35, Gewicht: 589, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406575471 9783406554087 9783406499623 9783406453816 9783406387173 9783406369865, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0018, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1131433

    Preis: 29.90 € | Versand*: 0 €
  • Designschutz. Fallsammlung zum Schutz kreativer Leistungen.
    Designschutz. Fallsammlung zum Schutz kreativer Leistungen.

    Nachschlagewerk für die Praxis, das sowohl die mit dem Designrecht befassten Juristen als auch Designer bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit kreativer Leistungen unterstützt.

    Preis: 9.95 € | Versand*: 6.95 €
  • Leistungen der Architektur
    Leistungen der Architektur

    Leistungen der Architektur , Die Bestrebungen des Lehrstuhls Gion A. Caminada, der Energieproblematik in der Architektur grundlegend zu begegnen, fasst diese Publikation eindrücklich zusammen. in zwölf Themen geordnet, werden die elementaren Grundlagen der Raumbildung - Form, Geometrie, Material, Konstruktion - sowie ihre physikalische Wirkung untersucht: anhand von prominenten Beispielen der Architekturgeschichte und einigen Bauten Caminadas. Etliche bauphysikalische Phänomene und Regeln sind zudem einfach und anschaulich beschrieben. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 39.00 € | Versand*: 0 €
  • Welche Versicherung zahlt nur der Arbeitgeber?

    Welche Versicherung zahlt nur der Arbeitgeber? In Deutschland ist die gesetzliche Unfallversicherung die einzige Versicherung, die ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert wird. Diese Versicherung schützt Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden allein von den Arbeitgebern getragen und richten sich nach der Gefahrenklasse des Unternehmens. Arbeitnehmer müssen sich nicht selbst um den Abschluss oder die Beitragszahlung kümmern, da dies alleinige Aufgabe des Arbeitgebers ist. Die gesetzliche Unfallversicherung ist somit eine wichtige Absicherung für Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsunfällen.

  • Welche Versicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt?

    Welche Versicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt? In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung seiner Mitarbeiter. Darüber hinaus zahlt der Arbeitgeber in vielen Fällen auch Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. Die genauen Leistungen und Kosten variieren je nach Arbeitsvertrag und Tarifvertrag. Es ist wichtig, sich über die Versicherungsleistungen, die der Arbeitgeber übernimmt, im Vorfeld zu informieren, um mögliche Kostenfallen zu vermeiden.

  • Was für Leistungen bietet eine Versicherung in einem Schadensfall an?

    Eine Versicherung bietet im Schadensfall finanzielle Entschädigung für den entstandenen Schaden. Je nach Vertrag können auch Reparatur- oder Ersatzleistungen angeboten werden. Zudem übernimmt die Versicherung oft auch die Kosten für Anwälte oder Gutachter.

  • Kann ein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen verweigern?

    Kann ein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen verweigern? Nein, grundsätzlich kann ein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen nicht einfach verweigern, sofern im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine entsprechende Regelung vorgesehen ist. Vermögenswirksame Leistungen sind in vielen Branchen eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers und können beispielsweise in Form von Sparplänen oder Beteiligungen an Investmentfonds angeboten werden. Sollte der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen dennoch verweigern, könnte dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, da der Anspruch des Arbeitnehmers darauf gesetzlich verankert ist. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen oder mit dem Arbeitgeber über die Gründe für die Verweigerung zu sprechen.

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